Info Fallen-Sachkunde-Ausbildung

Fallen-Sachkunde-Ausbildung

Bei Fragen oder Interesse würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen.
--> Gerne über Telefon oder E-Mail
Insbesondere für den befriedeten Bezirk.
Lehrgangsdauer mindestens 20 Unterrichtsstunden.


§ 22 LJagdG sieht vor für volljährige Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht das hierfür ein Fallensachkundenachweis für eine im Rahmen des § 3 Abs. 4 LJagdG genügt.
Also eine Jägerprüfung nicht erforderlich ist!

Lehrinhalte:

* Fallentypen
* Umgang mit der Falle und dem gefangenem Wild
* Betroffenes Wild
* Anmeldekriterien
* Rechtliche Belange
* Tierschutzrechtliche Belange
* Unfallverhütungsvorschriften



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